Geräteverleih

 

Alle Gerätschaften sind vor der Benutzung auf Betriebssicherheit zu überprüfen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sie verpflichten sich, die Geräte schonend zu behandeln, rechtzeitig zurück-zugeben und für Schäden am Gerät, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden Dritter verursacht werden, selbst einzustehen.

Sie erklären ausdrücklich, dass Sie für Personen- und Sachschäden, die während der Ausleihzeit mit dem Gerät verursacht werden, alleine volle Haftung tragen.


Nachstehende Geräte können kostenlos von den Mitgliedern ausgeliehen werden:

- Ein großer Krauthobel                (bei Frau Held: ' 2684)

- Eine große Heckenschere          (bei Gerätewart Willi Meier: ' 7733)

- 2 Biertischgarnituren                  (bei Gerätewart Willi Meier: ' 7733)